FAQ Geschichtsstudium

1. Studiengänge und Studierende im Fach Geschichte

1.1 Welche Geschichts-Studiengänge gibt es?
Im Fach Geschichte bietet Konstanz Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor (B.A.), Master (M.A.), Lehramt (B.Ed., M.Ed., Staatsexamen). Die Staatsexamensstudiengänge laufen aus, Neuimmatrikulationen sind hier nicht mehr möglich.

Alle Abschlüsse, außer dem Master, können im Haupt- und im Nebenfach studiert werden. Außerdem kann Neuere/Neueste Geschichte als Wahlpflicht- oder Doppelwahlpflichtfach im Rahmen eines Wirtschaftspädagogikstudiums (= B.A. Economics und M.A. Wirtschaftspädagogik) gewählt werden.

Aufgrund mehrerer Änderungen der Prüfungsordnungen gelten auch für Studierende mit dem gleichen Studienziel teilweise recht unterschiedliche Regelungen. Dies gilt vor allem im Lehramt; einige Studierende schließen ihr Studium noch nach der Prüfungsordnung von 2001 ab ("WPO 2001"), andere studieren nach der von 2009 ("GymPO 2009"), seit WS 2015/16 neu immatrikulierte Studierende studieren nach der B.Ed.-Prüfungsordnung.

1.2 Studierende anderer Fächer – Allgemeines
Geschichtsveranstaltungen können auch von Studierenden u.a. folgender Studiengänge besucht werden: Kulturwissenschaft der Antike (KdA), Gender Studies (GS), Globale Europastudien (bis WS 20/21:Kulturelle Grundlagen Europas – KGE), Politikwissenschaft, Deutsche Literatur, Slavistik, Verwaltungswissenschaft, Osteuropa-Studien.

Die Leistungsanforderungen werden aber in allen diesen Fällen vom Fachbereich Geschichte bzw. von den einzelnen Dozierenden festgesetzt und sollten für alle Teilnehmenden einer Veranstaltung den gleichen Regeln folgen. Dazu gehört z.B. auch, dass der Besuch des Tutoriums Teil des Proseminars ist und dass Studierende anderer Fächer, die in Geschichte ein Hauptseminar besuchen wollen, vorher ein Proseminar mit Tutorium in der gleichen Epoche mit Erfolg abgeschlossen haben müssen.

1.3 Studierende anderer Fächer: Vergabe von ECTS-Credits
Wenn Studierende anderer Fächer (oder Gaststudierende) abweichende ECTS-Credits brauchen, können Dozierende in begründeten Einzelfällen auch abweichende ECTS-Credits vergeben und dafür nach eigenem Ermessen entsprechende Studienleistungen festlegen. Als Orientierungsgröße dient der Wert von 30 Stunden Arbeitsaufwand pro ECTS-Punkt. Abweichungen von den üblich vergebenen ECTS-Credits sollten aber die absolute Ausnahme bleiben.

1.4 In meinem Nebenfach habe ich nur 39 ECTS-Credits – woher
kommt der letzte Punkt?

In Gender Studies und anderen Nebenfächern kann es sein, dass statt der erforderlichen 40 ECTS-Credits nur 39 ECTS-Credits im Studienplan stehen. Der fehlende Punkt muss aus dem Studienangebot Schlüsselqualifikationen (SQ) kommen.

Inhaltlich können Sie dabei frei aus dem Angebot wählen und sich auch für ein Angebot mit mehr als 1 ECTS-Punkt entscheiden. Wenn Sie eine Sprache einbringen wollen, müssen Sie jedoch 6 ECTS-Credits erwerben.

2. Zuordnungen von Lehrveranstaltungen

Alle Lehrveranstaltungen in Geschichte werden einer oder mehreren Epochen und einem oder mehreren der diversen Geschichts-Studiengänge (Lehramt, Bachelor, ...) zugeordnet. Außer­dem können Lehrveranstaltungen für Studierende anderer Studiengänge offenstehen (oder nicht) und auf bestimmte Gruppen (z.B. Studienanfänger oder Abschlusskandidaten) begrenzt werden.

2.1 Wie werden die Veranstaltungen den Epochen zugeordnet?
Alle Veranstaltungen werden aufgrund der Angaben der einzelnen DozentInnen von der Studienberatung einer Epoche oder gegebenenfalls auch mehreren Epochen zugeordnet. Proseminare sollten allerdings immer nur einer Epoche zugeordnet werden.

2.2 Wie sind die Epochen definiert?
Die verschiedenen Prüfungsordnungen enthalten unterschiedliche Epocheneinteilungen für die Geschichte ab ca. 1500.

Für die Studiengänge B.A. und M.A. gilt folgende
Epocheneinteilung:

  • Antike
  • Mittelalter
  • 16. – 18. Jahrhundert/ Frühe Neuzeit
  • 19. – 21. Jahrhundert

Für die Lehramtsstudiengänge B.Ed. und M.Ed. gilt:

  • Vormoderne: Antike und Mittelalter
  • Moderne: 16. – 18. Jahrhundert und 19. – 20. Jahrhundert

Im alten Lehramt (WPO 2001) umfasst die "Neuzeit" die gesamte Moderne ab ca. 1500 und wird teilweise noch in die "neuere Geschichte" von ca. 1500 bis ca. 1900 einerseits und die "neueste Geschichte" bzw. Geschichte des 20. Jahrhunderts andererseits eingeteilt. Letzteres ist insbesondere bei den Staatsexamensprüfungen relevant.

Veranstaltungen können auch mehr als einer Epoche zugeordnet werden. Bei Prüfungsthemen muss vom Prüfer/von der Prüferin immer genau eine Epoche festgelegt werden, der ein Thema zugehört.

2.3 Wie werden die Veranstaltungen den Modulen zugeordnet?
Alle Veranstaltungen werden aufgrund der Angaben der einzelnen Dozenten von der Studienberatung den einzelnen Modulen zugeordnet. Wenn DozentInnen nichts anderes angeben, wird davon ausgegangen, dass Lehrveranstlatungen allen Geschichtsstudenten (B.A., M.A., Lehramtsstudiengänge) aller Semester offenstehen, aber in keinem anderen Studiengang verlinkt werden sollen.

2.4 Wie werden die Veranstaltungen anderen Studiengängen zugeordnet?
Für die Zuordnung von Geschichts-Veranstaltungen zu Modulen in anderen Fächern (z.B. KdA, Gender Studies, Osteuropa) sind die jeweiligen Fächer zuständig.

3. Welche Arten von Veranstaltungen gibt es?

3.1 Vorlesungen, Kurse und Übungen (2 SWS; i.d.R. 3 ECTS-Credits)
Alle Studierenden, die einen Leistungsnachweis erwerben wollen, müssen eine benotbare Einzelleistung erbringen; es gibt in Konstanz im Fach Geschichte generell keine "Sitzscheine".

In der Regel ist in Vorlesungen eine Klausur und in Kursen ein Referat gefordert, aber jeder Dozierende kann für alle oder für einzelne Teilnehmende auch andere Leistungen festlegen (Essay [5-7 Seiten], Protokoll, mdl. Prüfung, Klausur usw., aber keine "echten" Hausarbeiten); die Art des Leistungsnachweises wird in der Beschreibung der Veranstaltung und in dieser selbst angegeben.

Die meisten Vorlesungen, Kurse und Übungen haben 3 ECTS-Credits, was einem Arbeitsaufwand von ca. 90 Arbeitsstunden für Unterricht, Vor-/Nachbereitung und Prüfungsvorbereitung bzw. Referat entspricht. Veranstaltungen mit besonders hohem Arbeitsaufwand (ca. 180 Arbeitsstunden) haben entsprechend mehr ECTS-Credits, nämlich 6 Punkte. Dies gilt unter anderem für alle Einführungsvorlesungen. In allen Fällen sind diese Angaben im Vorlseungsverzeichnis zu finden und gelten für alle Studierenden (unabhängig von Studiengang und Prüfungsordnung).

Die meisten dieser Veranstaltungen stehen Studierenden aller Semester offen.

Es ist nicht möglich, in Vorlesungen, Kursen oder Übungen Seminarscheine zu vergeben.

Vorlesungen werden in Konstanz nur von ProfessorInnen, JuniorprofessorInnen und PrivatdozentInnen angeboten; Kurse und Übungen können von allen DozentInnen angeboten werden.

3.2 Proseminare mit Tutorium (4 SWS; 9 ECTS-Credits) 
Proseminare sollen Wissen über ein bestimmtes Thema vermitteln und zugleich in das Studium der jeweiligen Epoche einführen, insbesondere auch die Kenntnis epochenspezifischer Hilfsmittel und Arbeitstechniken vermitteln.

Die Proseminare sind, je nach Studiengang, für einen Teil der Studierenden die einzige Lehrveranstaltung in der entsprechenden Epoche, für einen größeren Anteil handelt es sich um eine von zwei Lehrveranstaltungen, die diese Studierenden in dieser Epoche besuchen.

Die Leistungsnachweise sind in der Regel ein Referat plus Hausarbeit (10-20 Seiten); zum Tutorium gibt es i.d.R. eine Klausur, deren Bestehen ebenfalls Voraussetzung für den Scheinerwerb ist. DozentInnen dürfen, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt, auch Kursscheine vergeben, in diesem Fall genügt eine Leistung (i.d.R. das Referat), die Studierenden erhalten dann 3 ECTS-Credits.

Proseminare sollten in der Regel von promovierten DozentInnen angeboten werden; für Proseminare werden keine Lehraufträge vergeben.

Weder Proseminare noch Tutorien sollten sich zeitlich mit den Latinumskursen von Herrn Fugmann überschneiden.

3.3 Tutorien
Ohne den erfolgreichen Besuch des Tutoriums kann kein Proseminarsschein erworben werden; das gilt auch für Studierende anderer Fachbereiche und auch dann, wenn diese z.B. weniger als 9 ECTS-Credits benötigen. Im Einverständnis mit den jeweiligen DozentInnen können Studierende auch ein anderes Tutorium aus der gleichen Epoche besuchen, wenn z.B. das eigentlich vorgesehene Tutorium mit einer Pflichtveranstaltung aus einem anderen Fach kollidiert.

Studierende, die ein Proseminar zwar nicht bestanden haben, aber das zugehörige Tutorium besucht und die entsprechende Klausur bestanden haben, müssen beim nächsten Proseminar in der gleichen (!) Epoche nicht noch einmal das Tutorium besuchen; die Beweislast dafür liegt beim Studierenden.

3.4 Kompaktkurse (2 SWS; i.d.R. 3 ECTS-Credits)
Kurse können auch in Kompaktform angeboten werden. Die Stundenzahl sollte der, normaler zweistündiger Veranstaltungen entsprechen (ca. 15 Doppelstunden). Die Anforderungen sind ansonsten identisch mit denen eines "normalen" Kurses, auch die Anrechnung auf das Deputat entspricht der eines normalen Kurses.

Es empfiehlt sich, während der Vorlesungszeit, und zwar vor Ende des Anmeldezeitraumes für studienbegleitende Prüfungen, eine Informationsveranstaltung anzubieten. Aus organisatorischen Gründen sollten Kompaktkurse nicht in der regulären Vorlesungszeit angeboten werden.

3.5 Exkursionen (i.d.R. unter 1 SWS, i.d.R. 3 ECTS-Credits)
Exkursionen sollten im Zusammenhang mit vorbereitenden Lehrveranstaltungen stehen, deren Besuch ggf. auch als Teilnahmevoraussetzung festgesetzt werden kann; dies wird im Vorlesungsverzeichnis angekündigt. In jedem Fall müssen Studierende auch im Rahmen von Exkursionen eine individuelle Leistung erbringen (z.B. Referat vor Ort oder Essay); dies gilt für alle Studierenden aller Studiengänge. Die Vorbereitung und Durchführung der Exkursion sollte einem Aufwand von ca. 90 Arbeitsstunden entsprechen. Liegt der Arbeitsaufwand höher, werden entsprechend mehr ECTS-Credits ausgewiesen.

Exkursionen sollten länger als nur einen Tag dauern. Tagesexkursionen können Teil anderer Lehrveranstaltungen sein, ohne dass hierfür ein eigener Leistungsnachweis ausgegeben wird.

Die Lehrverpflichtungsordnung legt die Anrechenbarkeit von Exkursionen auf das Lehrdeputat wie folgt fest: "Exkursionen werden zu drei Zehnteln auf die Lehrverpflichtung angerechnet; je Tag werden höchstens 10 Lehrstunden zugrunde gelegt." Eine neuntägige Exkursion wird also maximal mit 30 Arbeitsstunden und damit 2 SWS auf das Deputat angerechnet.

Der Fachbereich kann in gewissem Umfang Kostenzuschüsse bereitstellen; zuständig für diese Fragen ist der Fachbereichsreferent, Herr Dr. Thilo Raufer.

3.6 Hauptseminare (2 SWS; 9 ECTS-Credits)
Voraussetzung für den Besuch eines Hauptseminars ist im B.A.-Studiengang der erfolgreiche Besuch eines Proseminars zur gleichen Epoche wie das Hauptseminar und im B.Ed. das erfolgreiche Bestehen der Fachprüfung (im Staatsexamen die Zwischenprüfung). Letzteres gilt insbesondere auch für Studierende, die nicht Geschichte studieren, sondern z.B. Gender Studies.

Die Leistungsnachweise sind in der Regel Referat plus Hausarbeit (20-30 Seiten). DozentInnen dürfen auch Kursscheine vergeben, in diesem Fall genügt eine Leistung (i.d.R. das Referat), die Studierenden erhalten dann 3 ECTS-Credits. Nicht möglich ist der Erwerb von Seminarscheinen in Kursen. Hauptseminare werden in Konstanz nur von ProfessorInnen, JuniorprofessorInnen und PrivatdozentInnen angeboten.

3.7 Oberseminare (2 bzw. 3 SWS; 9 ECTS-Credits)
Oberseminare sind nur für M.A.-Studierende vorgesehen. In der Regel handelt es sich um ein Hauptseminar, an dem auch B.A.-Studierende höherer Semester teilnehmen, alle dort erwähnten Regeln gelten entsprechend. Teilweise ist es in Konstanz üblich, den Master-Studierenden wöchentlich eine "dritte Stunde" anzubieten oder andere Angebote nur für diese zu schaffen. Die Prüfungsordnung schreibt dies allerdings nicht vor, die Praxis ist uneinheitlich.

Es ist theoretisch möglich, aber bisher nicht praktiziert, ein Oberseminar nur für Master-Studierende anzubieten, also B.A.- und Lehramtsstudierenden die Teilnahme zu versagen.

3.8 Kolloquien (1-2 SWS; 3 ECTS-Credits)
Kolloquien sind nur für Master-Studierende in der Prüfungsordnung vorgesehen. Kolloquien sind ein- oder zweistündig und werden mit 3 ECTS-Credits bewertet. Andere fortgeschrittene Studierende können zugelassen werden, aber hauptsächlich sind Master-Kolloquien auch für Master-Studierende gedacht und sollten sich auf deren Beiträge stützen.

Der Begriff "Kolloquium" wird außerdem auch für andere Veranstaltungen, in denen keine Leistungsnachweise erworben werden, verwendet. Für solche Kolloquien bestehen keine Vorschriften durch die Prüfungsordnung.

Kolloquien werden in Konstanz nur von ProfessorInnen, JuniorprofessorInnen und PrivatdozentInnen angeboten.

3.9 Studienberatung
Die Studienberatung ist zwar keine Lehrveranstaltung, ist aber in allen Studiengängen in einer bestimmten Studienphase vorgesehen.

Im B.A. und B.Ed. müssen alle Studierenden im zweiten Fachsemester (im Rahmen der Orientierungsprüfung) eine erste und vor Anmeldung der Fachprüfung eine zweite Studienberatung in Anspruch nehmen.

Für den M.A. Geschichtswissenschaft gilt: Eine Studienberatung soll im zweiten Semester durchgeführt werden. Diese wird von einer prüfungsberechtigten Person des Fachs Geschichte durchgeführt und nicht von der Studienberatung. In der Regel ist dies der/die gewählte BetreuerIn des Studierenden.

Grundsätzlich haben alle Studierenden bei Studienangelegenheiten einen Anspruch auf eine Studienberatung.

4. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

4. 1 Proseminare: Anmeldung über ZEuS
Für die Proseminare existiert ein eigenes Anmeldeverfahren vor Vorlesungsbeginn. Die Anmeldefrist wird im jeweiligen Semester bei den Proseminaren angegeben und ist etwa eine Woche vor Vorlesungsbeginn.

Sowohl Teilnehmende als auch Lehrende werden kurz darauf per E-Mail darüber informiert, wer an welchem Proseminar teilnimmt. Die Anmeldung ersetzt die Anmeldung für die studienbegleitenden Prüfungen und ist verbindlich.

Alle angemeldeten TeilnehmerInnen und nur diese haben Anspruch auf einen Platz im Proseminar. Die Verteilung berücksichtigt die Prioritäten der Studierenden und verteilt diese so, dass alle Proseminare zwischen 5 und 20 TeilnehmerInnen haben.

Grundsätzlich ist es möglich, in einem Semester auch zwei Proseminare zu besuchen. Die Anmeldung für das zweite Proseminar muss allerdings über die Studienberatung laufen.

Näheres zum Anmeldungsverfahren für die Proseminare.

Wer diese Anmeldung nicht nutzen kann, meldet sich spätestens im Anmeldezeitraum bei der Studienberatung: Studienberatung.Geschichte@uni-konstanz.de

Studierende, die keinen Proseminarsschein erwerben wollen (GasthörerInnen, ZP-KandidatInnen, Kursschein) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Platz im Proseminar und sollten nur angenommen werden, wenn das Proseminar ansonsten nicht zu groß ist. Die Entscheidung liegt beim Veranstalter/der Veranstalterin.

4.2 Latinums-Kurse
Für die Latinumskurse von Herrn Fugmann ist die Platzzahl (ca. 90) begrenzt, auch hier gibt es ein Anmeldeverfahren über das ZEuS.

4.3 Alle anderen Lehrveranstaltungen: Anmeldung über ZEuS
Ab dem WS 20/21 müssen sich alle Studierenden (auch fachfremde) über ZEuS für alle Lehrveranstaltungen im vorgegebenen Zeitraum vor Vorlesungsbeginn anmelden. Dieser ist im Vorlesungsverzeichnis angegeben.

Nur wenn dies nicht möglich ist, können Studierende auch manuell angemeldet werden. Dies kann einige Austauschstudierende und Studierende der PH Thurgau betreffen.

5. Studienbegleitende Prüfungsleistungen

5.1 Was sind "studienbegleitende Prüfungsleistungen" und wie melde ich mich dafür an?
Für jeden Veranstaltungstyp gibt es übliche Prüfungsleistungen (s.o.), wobei es jedem Dozenten und jeder Dozentin freigestellt ist, für einzelne oder auch alle TeilnehmerInnen andere Prüfungsleistungen festzusetzen; dies sollte im Vorlesungsverzeichnis angegeben und in der ersten Stunde nochmals deutlich gesagt werden.

Als studienbegleitende Prüfungsleistungen kommen in Frage: Hausarbeiten, Referate, mündliche Prüfungen, Klausuren, schriftliche Leistungen wie Essays.

Hausarbeiten haben im Fach Geschichte einen Umfang von 10-20 Seiten (Proseminar) bzw. 20-30 Seiten (Haupt- und Oberseminar). Hausarbeiten werden nur in Pro- und Hauptseminaren geschrieben, sollten dort umgekehrt aber in der Regel nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden.

Für Referate ist eine Dauer von 15 min. üblich (aber nicht zwingend); Gruppenarbeit ist zulässig, wenn der Dozierende es so wünscht. Mündliche Prüfungen dürfen 10 bis 30 min. pro Prüfling dauern; Gruppenprüfungen sind unüblich, aber zulässig. Klausuren sollen 60 bis 240 min. dauern, 90 bis 180 min. sind üblich. Multiple choice-Klausuren sind unüblich, aber zulässig. Als "schriftliche Leistung" sind gelegentlich auch Essays von 5-7 Seiten üblich; der Aufwand sollte deutlich unter dem einer Hausarbeit liegen.

Andere Formen sind ausdrücklich erlaubt (Stundenprotokolle, Rezensionen, usw.). Bei der Aufgabenstellung wie bei der Bewertung insbesondere von alternativen Prüfungsformen sollte darauf geachtet werden, dass der Aufwand jeweils ungefähr gleich ist. Für alle Prüfungsleistungen außer Hausarbeiten sieht die Prüfungsordnung vor, dass die Studierenden ca. 30 Stunden für die Durchführung und/oder Vorbereitung benötigen.

Für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen gibt es im Semester einen Anmeldezeitraum, der auf der Homepage bekannt gegeben wird. Bitte beachten Sie diesen Zeitraum und melden Sie sich rechtzeitig verbindlich zu den Prüfungen an! Studierende, die sich hier nicht anmelden, können keinen Schein erwerben, umgekehrt muss die Leistung von allen Studierenden, die sich angemeldet haben, bewertet werden (ggf. also auch mit "nicht bestanden").

5. 2 Was bedeutet "Verlust des Prüfungsanspruches"?
Der Verlust des Prüfungsanspruches ist die schärfste Sanktion, mit der die Prüfungsordnungen unzureichende Studien- und Prüfungsleistungen oder Betrugsversuche bei Prüfungen sanktionieren.

Der Verlust des Prüfungsanspruches im Fach Geschichte führt, wie in allen Fächern, zu einer Exmatrikulation kraft Amtes und macht es dem betroffenen Studierenden darüber hinaus unmöglich, sich an einer deutschen Hochschule für einen identischen oder vergleichbaren Studiengang einzuschreiben.

Zu einem Prüfungsanspruchsverlust können auch das Überschreiten bestimmter Prüfungsfristen und Täuschungsversuche bei Prüfungen führen. Die Entscheidung über den Verlust des Prüfungsanspruch trifft der Prüfungsausschuss.

Wenn Sie Sorge haben, Prüfungsfristen nicht einhalten zu können oder andere Hürden im Studium auftauchen, wenden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Studienberatung!

5.3 Verspätete Abgabe, Nichterscheinen, Überschreiten von Prüfungsfristen
Die Nichterbringung von Leistungen kann als Nichtbestehen gewertet werden; Hausarbeiten und Abschlussarbeiten, die nicht pünktlich abgegeben werden, sind ebenso nicht bestanden wie eine Klausur oder mündliche Prüfung, zu der ein Prüfling ohne triftigen Grund nicht erscheint.

Außerdem kann bei bestimmten Prüfungen auch die Nicht-Anmeldung zu einem Überschreiten der Prüfungsfristen führen, was ebenso gewertet wird wie ein Nichtbestehen; dies gilt unter bestimmten Bedingungen für die Orientierungs- und im Lehramtsstudium auch die Fach- bzw. Zwischenprüfung.

Wenn Sie merken, dass Sie eine Abgabefrist nicht einhalten können, wenden Sie sich an Ihren Lehrenden oder an die Studienberatung!

5.4 Täuschungsversuche/Plagiate
Plagiate und andere Täuschungsversuche führen auf jedem Fall zum Nichtbestehen der jeweiligen Prüfungsleistung; zusätzlich können weitere Sanktionen bis hin zum Verlust des Prüfungsanspruches drohen. DozentInnen markieren solche Fälle auf den Notenlisten mit "Plagiat". Bitte melden Sie Plagiate an die Studienberatung, damit der Prüfungsausschuss dies bei Wiederholungsfällen berücksichtigen kann.

5.5 Wiederholung / Endgültiges Nichtbestehen von Prüfungen
In den modularisierten Studiengängen können alle nicht bestandenen Prüfungen (und damit auch studienbegleitende Prüfungsleistungen) grundsätzlich einmal wiederholt werden, aber in aller Regel nicht mehr als einmal; über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Nicht bestandene studienbegleitende Prüfungen müssen spätestens im Folgesemester wiederholt werden. Wiederholungsklausuren o.ä. sollten angeboten werden; laut PO müssen mindestens vier Wochen zwischen Bekanntgabe der Ergebnisse und der Wiederholungsprüfung liegen. Gibt es keine solche Wiederholungsmöglichkeit, müssen die Studierenden im Folgesemester eine äquivalente Veranstaltung (z.B. Proseminar in der gleichen Epoche) besuchen.

Wird die Wiederholung ebenfalls nicht bestanden, zählt die Prüfung als "endgültig nicht bestanden", was weitreichende negative Konsequenzen haben kann.

Ähnliches gilt für die Abschlussprüfungen; wird z.B. eine Abschlussarbeit mit "ungenügend" bewertet und auch die dann zu schreibende neue Arbeit nicht mit wenigstens "ausreichend", ist die Bachelorprüfung insgesamt nicht bestanden und kann nicht mehr wiederholt werden.

6. Prüfungen

6.1 Welche Prüfungen gibt es?
Abgesehen von den Abschlussprüfungen für Bachelor, Master und Lehramt (s.u.) gibt es noch folgende Prüfungen:

Die Orientierungsprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung im Bachelor und Lehramt, d.h. bis zu einem bestimmten Zeitpunkt müssen die Studierenden bestimmte Leistungen vorweisen: Es müssen eine Einführungsvorlesung sowie ein Proseminar erfolgreich bestanden sein, die erforderlichen Sprachkenntnisse sowie eine Studienberatung müssen vorliegen. Sobald Sie diese vorweisen können, setzen Sie sich mit der Studienberatung in Verbindung und die Orientierungsprüfung wird als bestanden in ZEuS verbucht. Eine gesonderte Prüfung findet nicht statt.

Im B.Ed. werden im vierten Semester die Fachprüfungen in der Vormoderne und Moderne abgelegt. Jede der Prüfungen dauert ca. 15 Minuten und erstreckt sich über ein Thema des entsprechenden Großbereichs (Vormoderne bzw. Moderne). Mindestens eines der beiden Themen darf sich nicht mit den Themen der besuchten Proseminare überschneiden.

Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfungen ist das Bestehen von wenigstens drei der vier Proseminare sowie der Nachweis der als Studienvoraussetzung festgelegten Sprachkenntnisse.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie dieses Anmeldeformular bei der Studienberatung ein. Die Anmeldung zur Fachprüfung für das Wintersemester erfolgt bis zum 15. Januar und im Sommersemester bis zum 1. Juni bei der Studienberatung.

Die Prüfungen finden nach terminlicher Absprache mit den Prüfenden statt.

Die Zwischenprüfung (s.u.) im Lehramtsstudium und im auslaufenden Magisterstudium ist eine mündliche Prüfung nach dem vierten bis sechsten Semester. Im auslaufenden Lehramt nach WPO 2009 sind sog. Modulabschlussprüfungen vorgesehen; es handelt sich um mündliche Prüfungen, die hinsichtlich der Themen und des Umfangs den alten Zwischenprüfungen entsprechen.

6.2 Fristverlängerung für die Orientierungsprüfung
Wenn Sie nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, die für das Geschichtsstudium vorausgesetzt werden (Englisch, Latinum und eine dritte Fremdsprache), wird Ihnen für das Nachholen dieser Sprachkenntnisse eine Fristverlängerung für die Orientierungsprüfung gewährt.

D.h. Sie bekommen für das Nachholen des Latinums zwei Semester und zwei weitere, wenn Sie noch die dritte Fremdsprache auf A2 Niveau (des Europäischen Referenzrahmens) nachholen müssen. Ihre Regelstudienzeit verlängert sich dann entsprechend und zwei bzw. vier weitere Semester. 

Für die Fristverlängerung wenden Sie sich an die Studienberatung und legen Sie ihr Abiturzeugnis oder andere Sprachnachweise vor.

6.3 Ich kann coronabedingt an keiner Präsenzprüfung teilnehmen – kann ich mich dennoch prüfen lassen?
Grundsätzlich ist es möglich, eine mündliche Prüfung ganz oder auch teilweise onlinegestützt zu absolvieren. Der zu prüfende Studierende muss, nach Rücksprache mit den PrüferInnen,  einen entsprechenden Antrag stellen. Bei Abschlussprüfungen ist dieser beim ZPA einzureichen. Bei Fachprüfungen bei der Studienberatung.

6.4 Wie funktioniert die B.A.-Prüfung?
Die Prüfung besteht aus der B.A.-Arbeit (ca. 30 Seiten) und einer mündlichen Prüfung, in der die Arbeit verteidigt wird. Die schriftliche Arbeit kann zu zwei Terminen im Semester begonnen werden, die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Die Termine der mündlichen Prüfung können frei vereinbart werden.

Prüfungsberechtigt sind alle Habilitierten einschließlich JuniorprofessorInnen. In der Regel wird die mündliche Prüfung von den beiden PrüferInnen abgenommen, die bereits die B.A.-Arbeit betreut haben.

Um zur B.A.-Arbeit zugelassen zu werden, müssen die Studierenden nur eine relativ geringe Anzahl von studienbegleitenden Leistungen nachweisen. Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen hingegen alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen absolviert und benotet sein.

Bitte geben Sie B.A.-KandidatInnen die Gelegenheit, Seminararbeiten ggf. früher abzugeben und korrigieren Sie diese Arbeiten möglichst zeitnah; bevor nicht alle Leistungen benotet sind, kann die mündliche Prüfung nicht stattfinden.

6.5 Wie läuft die Master-Prüfung ab?
Die Abschlussprüfung für den Master Geschichtswissenschaft besteht aus einer Master-Arbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt vier Monate, der Umfang ist nicht vorgeschrieben.

In der mündlichen Prüfung von ca. einer Stunde Dauer werden vier Themen geprüft, wobei zwei aus dem Schwerpunktbereich des Master-Studiums entnommen sein müssen. Das Thema der Master-Arbeit und ihr Umfeld bleiben dabei aber außer Betracht.

6.6 Was heißt prüfungsberechtigt?
Prüfungsleistungen, die nicht Teil einer Lehrveranstaltung sind, dürfen nur von dazu berechtigten PrüferInnen abgenommen bzw. bewertet werden. Die Prüfungsberechtigung muss u.U. für einzelne Prüfungsarten (BA, MA, Lehramt, usw.) getrennt beantragt werden und es gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Für die Erteilung ist das Prüfungsamt zuständig, im Falle des Staatsexamens das Landeslehrerprüfungsamt. Eine aktuelle Übersicht findet sich auf der Geschichts-Homepage.

6.7 Wie funktioniert die Zwischenprüfung (altes Lehramt/ GymPO 2009)?
Die Zwischenprüfung trennt im Lehramtsstudium Grund- und Hauptstudium und ist Voraussetzung für den Besuch von Hauptseminaren. Die Prüfung selbst dauert insgesamt ca. 40 Minuten; die beiden Themen müssen im alten Lehramt (WPO 2001) aus zwei der drei Epochen Antike, Mittelalter und Neuzeit stammen, nach der neuen Lehramts-PO (Gym-PO 2009) hingegen muss je ein Thema der "Modulanschlussprüfungen" aus der modernen und vormodernen Geschichte stammen.

Prüfungsberechtigt sind alle Habilitierten einschließlich JuniorprofessorInnen. Studierende dürfen auch eine(n) nichthabilitierte(n) BeisitzerIn anstelle der/des zweiten Prüferin/Prüfers  vorschlagen, wenn sie bei dieser/m ihr Proseminar absolviert haben.

Themen, Termin und Ort vereinbart der Prüfling mit seinen PrüferInnen. Die Anmeldung und Zulassung läuft über die Studienberatung, die auch die Themen und PrüferInnenkombinationen kontrolliert. Die Studierenden müssen bei der Prüfung die schriftliche Zulassung vorzeigen. Die Noten werden, wie alle anderen Noten, in ZEuS verbucht und über beglaubigte Auszüge nachgewiesen.

Das häufig zu hörende Gerücht, dass ZP-KandidatInnen ein Proseminarthema als Prüfungsthema wählen und/oder ein zusätzliches Proseminar besuchen müssten, um "in" diesem geprüft zu werden, ist falsch. ZP-KandidatInnen, die keine Proseminarscheine mehr erwerben müssen, sollten nicht zu Proseminaren zugelassen werden. PS-DozentInnen dürfen solche Studierende zulassen, aber wenn die Plätze knapp sind, haben alle anderen Studierenden Vorrang. Die neue Lehramts-PO (2009) schreibt ausdrücklich fest, dass die Themen der Modulanschlussprüfungen sich nicht mit den Themen der absolvierten Proseminare überschneiden sollen; ansonsten gibt es keine Einschränkungen der Themen.

6.8 Wie unterscheiden sich alte und neue Zwischenprüfung
(altes Lehramt/ GymPO 2009)?

Die "neue" ZP (nach der GmyPO von 2009) unterscheidet sich von der alten de iure dadurch, dass die beiden PrüferInnen nicht gemeinsam eine Prüfung abnehmen, sondern jede/r für sich eine Prüfung abnimmt. Dieser Unterschied ist dann relevant, wenn genau einer der beiden Prüfungsteile mit "nicht ausreichend" bewertet wird. Nach der alten Prüfungordnung kann die gesamte ZP in diesem Fall immer noch bestanden werden, wenn der Durchschnitt beider Einzelnoten mindestens eine 4,0 ist; andernfalls muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Nach der neuen Prüfungordnung hingegen gilt die jeweilige Teilprüfung unabhängig von der Bewertung der anderen als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Bei einer solchen Wiederholungsprüfung wird dann also nur ein Thema geprüft; es muss allerdings trotzdem eine zweite Person als BeisitzerIn dabei sein. BeisitzerInnen müssen mindestens einen zum Staatsexamen gleichwertigen Studienabschluss (Master, Magister) abgelegt haben.

Die Modulabschlussprüfungen im B.Ed. sind ebenfalls, wie schon in der GymPO 2009, zwei separate Prüfungen, die oben genannten Regeln gelten auch hier.

7. M.Ed.-Prüfung und Staatsexamen

7.1 Prüfungsberechtigung
Als BetreuerIn und PrüferIn kommen alle habilitierten Angehörigen des Fachs einschließlich JuniorprofessorInnen und JuniordozentInnen in Frage. Die Prüfungsberechtigung (für neue DozentInnen, Vertretungen usw.) muss für die Staatsexamina vor der ersten Prüfung einmalig über den Fachbereich beim LLPA beantragt werden und bezieht sich immer auf alle Prüfungsteile, also die Betreuung von Zulassungsarbeiten, das Stellen und Korrigieren von Klausuren sowie die Abnahme mündlicher Prüfungen.

Für den M.Ed. gelten die Prüfungsberechtigten der aktuellen Liste auf der Homepage.

7.2 Vorbereitung
Die Studierenden müssen sich jeweils etwa ein halbes Jahr im Voraus zu den Prüfungen anmelden und dabei die Unterschriften der PrüferInnen einholen; bei dieser Gelegenheit werden auch die Themen der mündlichen Prüfung festgelegt und es wird besprochen, ob der Besuch eines vorbereitenden Examenskolloquium verpflichtend ist.

Für den M.Ed. gelten folgende Anmeldetermine beim Zentralen Prüfungsamt:

Für die Masterarbeit:
Wintersemester:      01. - 15. Februar (Start 1. April)
Sommersemester:  01. - 15. Juli (Start 1. Oktober)

Für die mündliche Prüfung:
Prüfungstermin im Frühjahr (April/ Mai):  1. – 15. Juli des Vorjahrs
Prüfungstermin im Herbst (Oktober/ November): 1. - 15. Februar im selben Jahr

Diese Anmeldung für Staatsexamina geht an das Landeslehrerprüfungsamt, das die Prüfungen organisiert; Stichtage sind der 30. April bzw. der 31. Oktober.

Die mündlichen Prüfungen (meist im April/Mai bzw. Oktober/November) beziehen sich auf vier abgesprochene Themen, jeweils genau eines aus den vier Epochen Antike, Mittelalter, Frühe Neuzeit und Neueste Geschichte.

8. Notengebung, Verbuchung der Noten, Fristen

­­8.1 Welche Noten gibt es?
Für alle Veranstaltungen sowie für alle Prüfungsleistungen in den modularisierten Studiengängen gibt es folgende Noten: Bestandene Leistungen können mit den Noten 1,0 bis 4,0 mit den Zwischennoten 1,3, 1,7, ..., 3,7 bewertet werden; nicht bestandene Leistungen werden mit 5,0 bewertet. Es gibt entsprechend die folgenden Noten:

sehr gut: 1,0
sehr gut: 1,3    

gut: 1,7      
gut: 2,0
gut: 2,3

befriedigend: 2,7
befriedigend: 3,0
befriedigend: 3,3 

ausreichend: 3,7
ausreichend: 4,0    

ungenügend: 5,0

Abweichend von dieser Notenskala sind bei den Prüfungen in den alten Studiengängen, insbesondere bei Zwischenprüfungen und im Staatsexamen (jeweils nach der WPO von 2001), nur ganze und halbe Noten (1,0, 1,5 ... 4,0; 5,0/nicht bestanden) vorgesehen; im Zeugnis werden sogar nur ganze Noten angegeben.

Im Fach Geschichte werden in aller Regel keine unbenoteten Scheine vergeben; ein unbenotetes "Bestanden" (BE) wird, falls die Note für die Abschlussnote zählt, als "ausreichend" (= Note 4,0) gewertet.

8.2 Abgabe von Hausarbeiten und Abgabe von Noten
Die Prüfungsordnungen sehen vor, dass Studierende ihre Hausarbeiten grundsätzlich bis Semesterende abgeben müssen, und schreibt deutlich vor, dass die Studierenden einen Anspruch darauf haben, vor dem nächsten Anmeldezeitraum (also spätestens etwa in der Mitte des Folgesemesters) ihre Noten zu erfahren (siehe v.a. §26 (2) Bachelor-PO bzw. §18 (2) Lehramts-PO).

Allgemein sollten alle Studierenden gleich behandelt werden, was nicht ausschließt, dass einzelne Studierende Fristverlängerungen erhalten. Die Festsetzung der Abgabefristen ebenso wie die Verlängerung von Fristen im Einzelfall ist Ermessen jedes einzelnen Dozierenden. Anerkannte Gründe sind insbesondere die Vorbereitung auf eine Latinumsklausur und Praktika; bei längeren Krankheiten oder ähnlichen nicht vom Studierenden zu verantwortenden Umständen haben die Studierenden einen Anspruch darauf, die Arbeit später abzugeben oder von der Anmeldung zurückzutreten. Liefert ein Studierender bis zum vereinbarten Termin ohne triftigen Grund keine Arbeit ab, ist dies als "nicht bestanden" zu werten.

Einzelne Noten können notfalls sowohl vor als auch nach den internen Fristen in ZEuS verbucht werden. Eine nachträgliche Korrektur der Noten ist möglich, insbesondere kann ein "nicht bestanden" durch eine Note ersetzt werden, wenn der Dozierende eine verspätet abgegebene Arbeit doch noch annimmt, oder umgekehrt eine bestandene Leistung aberkannt werden, wenn sich herausstellt, dass sie auf Täuschung beruhte.

8.3 Zurückgeben/Überarbeiten von Hausarbeiten
Wenn eine Hausarbeit nicht den Kriterien wissenschaftlicher Arbeiten entspricht, muss sie mit "ungenügend" bewertet werden; die Studierenden haben aber das Recht auf einen zweiten Versuch einschließlich der üblichen Bearbeitungszeit (i.d.R. vier bis sechs Wochen).

Das Justitiariat weist darauf hin, dass bei solchen Wiederholungen ein neues Thema auszugeben ist. Ist ein zweiter Versuch im gleichen Seminar nicht möglich, muss im nächsten Semester eine äquivalente Veranstaltung besucht werden und die Hausarbeit dort geschrieben werden; Teilleistungen (etwa das Tutorium zu einem Proseminar) können aber übertragen werden (s.o.).