Ihre AnsprechpartnerInnen rund ums Studium
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Ansprechpersonen rund um das Geschichtsstudium an der…
Die An- und Abmeldung für studienbegleitende Prüfungen erfolgt über ZEuS. Bitte beachten Sie die dort genannten Anmeldefristen.
Während der Anmeldefrist können Sie sich noch umentscheiden. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist Ihre Anmeldung verbindlich und Sie sind zum Erbringen der jeweiligen Prüfungsleistungen (Referat, Hausarbeit, etc.) verpflichtet. Nach Ablauf der Fristen ist ein Prüfungsrücktritt nur mit dem offiziellen Attestformular möglich, welches Sie hier finden.
PRÜFUNGSRÜCKTRITT WEGEN KRANKHEIT
Sind Sie am Tag der Prüfung krank, müssen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Krankmeldung muss VOR der Prüfung per E-Mail im Prüfungssekretariat, Heike Reinhuber, angezeigt und mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Verwenden Sie hierfür ausschließlich dieses Formular (Siehe PDF "Prüfungsrücktritt und Verlängerung von Abschlussarbeiten aufgrund von Krankheit (ärztliches Attest)") und senden es vorab als Scan per E-Mail und anschließend per Post an das Prüfungssekretariat:
Universität Konstanz
Fachbereich Geschichte und Soziologie
Postfach 13
Prüfungssekretariat, Frau Heike Reinhuber
D-78457 Konstanz.
Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung (bei längeren Krankheiten auch vor dem Prüfungstag) ausgestellt werden und für den Prüfungstag gelten.
Nachträglich ausgestellte Attestformulare können nicht anerkannt werden.
PRÜFUNGSRÜCKTRITT WEGEN ANDERER GRÜNDE
Ein Rücktritt aus anerkanntem Grund kann in bestimmten Ausnahmefällen, wenn Studierende die Verhinderungsgründe nicht selbst zu vertreten haben, genehmigt werden. Anerkannte Gründe sind ein Studium im Ausland oder ein Todesfall in der Familie. Tritt ein solcher Fall auf, melden Sie sich bitte beim Prüfungssekretariat, Heike Reinhuber, legen Ihre Verhinderungsgründe dar und fügen notwendige Nachweise bei.
UNENTSCHULDIGTES FEHLEN
Ein unentschuldigtes Fehlen bei Klausuren führt zum Eintrag NE=nicht erschienen und damit zum Nichtbestehen der Prüfung. Falls es eine Nachklausur gibt, erfolgt eine automatische Anmeldung für dieselbe.
WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN UND NICHTBESTEHEN
Eine Prüfung kann laut der Rahmen-PO für die geisteswissenschaftlichen Studiengänge einmal wiederholt werden. Dies muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschehen. Wenn Sie wegen Krankheit von einer Klausur zurücktreten oder sie nicht bestehen, werden Sie automatisch durch das Prüfungssekretariat zum Nachtermin angemeldet.
Sollten Sie auch beim Nachtermin krank sein oder ihn nicht bestehen und ein weiterer Versuch möglich sein, müssen Sie sich bitte selbst zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Wiederholungsprüfung anmelden. Semesterübergreifend findet keine automatische Prüfungsanmeldung statt.
Wird der Wiederholungsversuch von Pflichtleistungen ebenfalls nicht bestanden, ist erst ein Härtefallantrag an den StPA zu stellen, bevor die Möglichkeit an weiteren Prüfungen teilzunehmen wieder freigeschaltet wird. Der Härtefallantrag muss spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Wird kein Härtefallantrag gestellt, erlischt der Prüfungsanspruch. Die betreffenden Personen werden in der Regel angeschrieben, sind aber grundsätzlich verpflichtet, sich selbständig bei der Studienberatung zu melden.
Falls dem Antrag stattgeben wird, ist eine letzte Wiederholung der betreffenden Prüfung möglich. Wird diese nicht bestanden, so ist das Studium der Geschichte als Haupt- oder Nebenfach endgültig nicht bestanden und in Deutschland nicht weiter studierbar, da Sie den Prüfungsanspruch verlieren.
Die Möglichkeit des Härtefallantrags kann in einem Studiengang insgesamt zweimal in Anspruch genommen werden.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Bedingung für die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung (Masterarbeit) in Geschichte ist das Vorliegen:
Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung in Geschichte gilt:
Wird die Masterarbeit in Geschichte geschrieben, muss diese bis 10 Tage vor der mündlichen Prüfung eingereicht werden.
Falls bei der Anmeldung zur mündlichen Prüfung noch Leistungen fehlen, können diese bis 10 Tage vor der mündlichen Prüfung nachgereicht werden.
ABLAUF DER ANMELDUNG DER MA-PRÜFUNG UND MÜNDLICHE PRÜFUNG
Sommersemester: 01. - 15. Juli (Start Bearbeitung: 01. Oktober/ Mündliche Prüfung: Frühjahr des Folgejahres)
Prüfungstermin im Frühjahr (April/ Mai):
1. – 15. Juli des Vorjahrs
Prüfungstermin im Herbst (Oktober/ November):
1. - 15. Februar im selben Jahr
Bitte beachten Sie, dass manche Prüfende vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum ein Examenskolloquium zur Prüfungsvorbereitung anbieten und Sie verpflichtet sind, dieses zu besuchen, wenn Sie sich von ihnen prüfen lassen wollen. Genaueres erfahren Sie im Vorgespräch vom jeweiligen Prüfenden.
Aktuelle Informationen und Formulare werden auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA) bereitgestellt.
Hier finden Sie unter anderem Hinweise zu folgenden Themen:
Eine Übersicht der Ansprechpersonen des ZPA, deren Zuständigkeiten und Sprechzeiten finden Sie hier.