Ihre AnsprechpartnerInnen rund ums Studium
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Ansprechpersonen rund um das Geschichtsstudium an der…
Wichtig vorab: Die Prüfungsanmeldung ist von der Belegung einer Lehrveranstaltung (LV) zu unterscheiden. Bei Belegung einer LV in ZEuS werden Sie NICHT automatisch für eine Prüfungsleistung angemeldet.
ANMELDEFRISTEN FÜR PRÜFUNGEN (KLAUSUREN, STUDIEN- ODER PRÜFUNGSLEISTUNGEN)
Wenn Sie in einer Veranstaltung Credits erwerben möchten, ist es zwingend nötig, sich während des Anmeldezeitraums für die Prüfung anzumelden. Die einzigen Ausnahmen sind Praktika. Für die Anerkennung eines Praktikums muss das Berichtsverfahren erfolgreich durchlaufen werden. Anschließend werden die Credits verbucht.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb folgender Fristen:
Sommersemester: 1. Mai – 15. Juni
Wintersemester: 1. Dezember – 15. Januar
Eine Prüfungsabmeldung über ZEuS ist nur innerhalb dieser Frist möglich.
PRÜFUNGSANMELDUNG
Eine nachträgliche Anmeldung über das Prüfungssekretariat (Heike Reinhuber) ist nur zweimal während Ihres Studiums möglich und wird in ZEuS dokumentiert.
Bevor Sie mit dem Anmeldeverfahren über den Studienplaner mit Modulplan in Ihrem ZEuS-Konto beginnen, informieren Sie sich bitte vorher über die korrekte "Prüfungsnummer" (HIS-XXXX), die Sie bei der jeweiligen Veranstaltung in der Tabelle mit der Überschrift „Zu erbringende Prüfungsleistung / Studienleistung“ finden, da dieselbe Veranstaltung oft mehrere Möglichkeiten zum ECTS-Erwerb anbietet und jede Möglichkeit eine andere Prüfungsnummer hat.
Das ZEuS-Team stellt ein paar nützliche Videos als Hilfe zum Prozess der Prüfungsanmeldung zur Verfügung. Sollten Sie technische Fragen haben, z.B. fehlende TANs, bitten wir Sie, mit dem Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) Kontakt aufzunehmen. Sollten Sie Fragen haben, weil Sie fachfremd studieren oder sich aus anderen Gründen nicht anmelden können, kontaktieren Sie unmittelbar das Prüfungssekretariat. Bitte fügen Sie IMMER Ihre Matrikelnummer und die HIS-Prüfungsnummer hinzu, da Ihre Anfrage sonst nicht bearbeitet werden kann.
PRÜFUNGSRÜCKTRITT WEGEN KRANKHEIT
Sind Sie am Tag der Prüfung krank, müssen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Krankmeldung muss VOR der Prüfung per E-Mail im Prüfungssekretariat, Heike Reinhuber, angezeigt und mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Verwenden Sie hierfür ausschließlich dieses Formular (Siehe PDF "Prüfungsrücktritt und Verlängerung von Abschlussarbeiten aufgrund von Krankheit (ärztliches Attest)") und senden es vorab als Scan per E-Mail und anschließend per Post an das Prüfungssekretariat:
Universität Konstanz
Fachbereich Geschichte und Soziologie
Postfach 13
Prüfungssekretariat, Frau Heike Reinhuber
D-78457 Konstanz.
Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung (bei längeren Krankheiten auch vor dem Prüfungstag) ausgestellt werden und für den Prüfungstag gelten.
Nachträglich ausgestellte Attestformulare können nicht anerkannt werden.
PRÜFUNGSRÜCKTRITT WEGEN ANDERER GRÜNDE
Ein Rücktritt aus anerkanntem Grund kann in bestimmten Ausnahmefällen, wenn Studierende die Verhinderungsgründe nicht selbst zu vertreten haben, genehmigt werden. Anerkannte Gründe sind ein Studium im Ausland oder ein Todesfall in der Familie. Tritt ein solcher Fall auf, melden Sie sich bitte beim Prüfungssekretariat, Heike Reinhuber, legen Ihre Verhinderungsgründe dar und fügen notwendige Nachweise bei.
UNENTSCHULDIGTES FEHLEN
Ein unentschuldigtes Fehlen bei Klausuren führt zum Eintrag NE=nicht erschienen und damit zum Nichtbestehen der Prüfung. Falls es eine Nachklausur gibt, erfolgt eine automatische Anmeldung für dieselbe.
WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN UND NICHTBESTEHEN
Eine Prüfung kann laut der Rahmen-PO für die geisteswissenschaftlichen Studiengänge einmal wiederholt werden. Dies muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschehen. Wenn Sie wegen Krankheit von einer Klausur zurücktreten oder sie nicht bestehen, werden Sie automatisch durch das Prüfungssekretariat zum Nachtermin angemeldet.
Sollten Sie auch beim Nachtermin krank sein oder ihn nicht bestehen und ein weiterer Versuch möglich sein, müssen Sie sich bitte selbst zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Wiederholungsprüfung anmelden. Semesterübergreifend findet keine automatische Prüfungsanmeldung statt.
Wird der Wiederholungsversuch von Pflichtleistungen ebenfalls nicht bestanden, ist erst ein Härtefallantrag an den StPA zu stellen, bevor die Möglichkeit an weiteren Prüfungen teilzunehmen wieder freigeschaltet wird. Der Härtefallantrag muss spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Wird kein Härtefallantrag gestellt, erlischt der Prüfungsanspruch. Die betreffenden Personen werden in der Regel angeschrieben, sind aber grundsätzlich verpflichtet, sich selbständig bei der Studienberatung zu melden.
Falls dem Antrag stattgeben wird, ist eine letzte Wiederholung der betreffenden Prüfung möglich. Wird diese nicht bestanden, so ist das Studium der Geschichte als Haupt- oder Nebenfach endgültig nicht bestanden und in Deutschland nicht weiter studierbar, da Sie den Prüfungsanspruch verlieren.
Die Möglichkeit des Härtefallantrags kann in einem Studiengang insgesamt zweimal in Anspruch genommen werden.
Ist die Prüfungsleistung für die Orientierungsprüfung verpflichtend, so kann die Prüfung nur einmal wiederholt werden, es gibt in diesem Fall also keine Möglichkeit mehr, einen Härtefallantrag zu stellen: „Eine zweite Wiederholung von im Rahmen der Orientierungsprüfung zu erbringenden Prüfungsleistungen ist nicht möglich.“ (Rahmen-BA PO §25 (3)).
ORIENTIERUNGSPRÜFUNG
Diese ist bis zum Beginn des 3. Fachsemesters im Rahmen der Studienberatung abzulegen. Als studienbegleitende Prüfung müssen Sie diese Nachweise vorlegen:
Gilt für die PO 2022:
- Alle erforderlichen Sprachkenntnisse
- Einführungsvorlesungen "Alte Geschichte und Mittelalter" und "Neuzeit"
- Quellenübung
- Kurs "Geschichte als Wissenschaft"
- ab WS24/25 Eingangstutorium (bei Studienbeginn vor WS 24/25 melden Sie sich bitte bei Ihrer Studienberatung)
Gilt für die PO 2015:
- Alle erforderlichen Sprachkenntnisse
- Einführungsvorlesung
- Ein Proseminar
Wenn Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachholen müssen, müssen Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters eine Fristverlängerung beantragen. Das erfolgt durch die Vorlage Ihres Abiturzeugnisses bei der Studienberatung. Je fehlender Sprachkenntnis (außer Englischkenntnisse) können zwei Semester auf die Regelstudienzeit gerechnet werden und die Frist für die Orientierungsprüfung verlängert sich entsprechend.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
ABLAUF DER ANMELDUNG FÜR BA-ARBEIT UND MÜNDLICHE PRÜFUNG
Sie können zwischen den jeweiligen Startterminen wählen. Beginnt die Frist am 15. November, verlängert sich der Abgabetermin wegen der Betriebsschließung zu Weihnachten/Jahresende automatisch um den jeweils durch den/die Prorektor/in genehmigten Zeitraum (wird bereits vom Prüfungsamt bei der Zulassung berücksichtigt).
Aktuelle Informationen und Formulare werden auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA) bereitgestellt.
Hier finden Sie unter anderem Hinweise zu folgenden Themen:
Eine Übersicht der Ansprechpersonen des ZPA, deren Zuständigkeiten und Sprechzeiten finden Sie hier.
Hier finden Sie die Liste der Prüfungsberechtigten im Fach Geschichte.